Hallo! Vor unserem Umzug sollen wir „bei Rückgabe der Wohnung, zwischen 23. und 29. Mai, die Decken und Wände der Räumlichkeiten fachgerecht in einer deckenden hellen Farbe zu streichen.“
Können Sie das machen?
LG,
Gyozo Csoka
Malermeister Matthias Quantius
Meisterbetrieb in Bonn seit 1925