Sehr geehrte Damen und Herren, am Di, 26, 4., war um 15:30 Uhr ein Mitarbeiter Ihrer Firma hier bei uns vor Ort (Bennauerstraße 37, 53115 Bonn), um einen Schaden an der Wohnzimmerwand in Augenschein zu nehmen, der durch ein undichtes Heizungsrohr entstanden ist.
Ich benötige für die Versicherung einen Kostenvoranschlag, der mir auch zeitnah in Aussicht gestellt wurde.
Darf ich höflich nachfragen, wann ich mit diesem Kostenvoranschlag rechnen kann?
Vielen Dank und beste Grüße, Elke Brüggen
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